Brevet
| 1. |
| Allgemeine Bestimmungen | |
1.1 | Organisation | |||
Berechtigt zur Durchführung der Kurse und Prüfungen sind alle Reitlehrer und Reitanstalten, welche dem SVBR angeschlossen sind, sowie Vereine oder Gruppen, die sich für das Wohlbefinden und die Unfallverhütung von Pferd und Reiter einsetzen. | ||||
1.2 | Teilnahmeberechtigung | |||
Teilnahmeberechtigt sind alle Pferde und Ponys. Der Ausbildungsstand muss den Prüfungsanforderungen entsprechen. Der Chefrichter kann einen Pferdewechsel anordnen. Ausgefülltes Arbeitsheft und die visierte Präsenzkontrolle sind dem Chefrichter vorzulegen. | ||||
1.3 | Qualifikation | |||
Zum erfolgreichen Prüfungsabschluss muss der Kandidat in Theorie und Praxis je einen Notendurchschnitt von 2.0 (genügend) erreichen. | ||||
1.4 | Richter | |||
Prüfungsexperten sind zwei Richter. Ein eidgenössisch diplomierter Richter amtiert als Chefrichter. Er wird von einem zweiten diplomierten Reitlehrer oder Vereinseigenen Trainer assistiert (Liste der Richter beim Sekretariat SVP erhältlich). Der Ausbilder der Prüfungskandidaten soll anwesend sein. Er hat beratende Funktionen. | ||||
1.5 | Notenskala | |||
Bei der Reitprüfung, wie auch bei der Theorie wird jede Aufgabe, resp. Aufgabengruppe mit Noten von 1 bis 3 bewertet: | ||||
1.6 | Anzug | |||
Anzug: Reithose, Reitstiefel oder Jodhurs, Reitjacke oder anliegender Pullover und Reithut. Sporen und Peitsche sind fakultativ. Western oder Islandpferdereiter kleiden sich entsprechend ihrem Reitstil und dessen Reglement. Das Reiterpaar muß als Prüfungskandidat deutlich gekennzeichnet sein. | ||||
1.7 | Anmeldung, Nenngeld | |||
Das Anmeldeformular für die Prüfung ist zusammen mit einem Passfoto, ausgefüllt und unterschrieben, bis spätestens 30 Tage vor Prüfungsbeginn dem Veranstalter einzureichen. Das Nenngeld ist gleichzeitig mit der Anmeldung zu bezahlen. Nach Nennungsschluss ist keine Anmeldung mehr möglich. | ||||
2. | Test Reiterbrevet | |||
2.1 | Reiterprüfung | |||
2.1.1 | Ablauf | |||
Reiten in einer Gruppe von 4 bis 6 Reitern in der Halle oder auf einem abgesteckten Viereck. Die verlangten Aufgaben werden kommandiert. | ||||
2.1.2 | Anforderungen | |||
-Auf- und Absitzen | ||||
2.1.3 | Noten | |||
Benotet wird: Umgang mit/ ums Pferd - Sitz Wer die Durchschnittsnote „genügend“ nicht erreicht, kann sich frühestens nach sechs Monaten zur Wiederholung der Prüfung melden. | ||||
2.2 | Theoretische Prüfung | |||
Schriftliche Beantwortung eines Fragebogens mit ausgewählten Fragen aus dem Arbeitsheft. Ungenügende schriftliche Arbeiten können frühestens in zwei Monaten wiederholt werden. | ||||




