Brevet

 

1. 

   

Allgemeine Bestimmungen

1.1

Organisation

Berechtigt zur Durchführung der Kurse und Prüfungen sind alle Reitlehrer und Reitanstalten, welche dem SVBR angeschlossen sind, sowie Vereine oder Gruppen, die sich für das Wohlbefinden und die Unfallverhütung von Pferd und Reiter einsetzen.

1.2

Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle Pferde und Ponys. Der Ausbildungsstand muss den Prüfungsanforderungen entsprechen. Der Chefrichter kann einen Pferdewechsel anordnen. Ausgefülltes Arbeitsheft und die visierte Präsenzkontrolle sind dem Chefrichter vorzulegen.

1.3

Qualifikation

Zum erfolgreichen Prüfungsabschluss muss der Kandidat in Theorie und Praxis je einen Notendurchschnitt von 2.0 (genügend) erreichen.

1.4

Richter

Prüfungsexperten sind zwei Richter. Ein eidgenössisch diplomierter Richter amtiert als Chefrichter. Er wird von einem zweiten diplomierten Reitlehrer oder Vereinseigenen Trainer assistiert (Liste der Richter beim Sekretariat SVP erhältlich). Der Ausbilder der Prüfungskandidaten soll anwesend sein. Er hat beratende Funktionen.

1.5

Notenskala

Bei der Reitprüfung, wie auch bei der Theorie wird jede Aufgabe, resp. Aufgabengruppe mit Noten von 1 bis 3 bewertet:
3= gut / 2= genügend / 1= ungenügend / 0= nicht ausgeführte Lektion

1.6

Anzug

Anzug: Reithose, Reitstiefel oder Jodhurs, Reitjacke oder anliegender Pullover und Reithut. Sporen und Peitsche sind fakultativ. Western oder Islandpferdereiter kleiden sich entsprechend ihrem Reitstil und dessen Reglement. Das Reiterpaar muß als Prüfungskandidat deutlich gekennzeichnet sein.

1.7

Anmeldung, Nenngeld

Das Anmeldeformular für die Prüfung ist zusammen mit einem Passfoto, ausgefüllt und unterschrieben, bis spätestens 30 Tage vor Prüfungsbeginn dem Veranstalter einzureichen. Das Nenngeld ist gleichzeitig mit der Anmeldung zu bezahlen. Nach Nennungsschluss ist keine Anmeldung mehr möglich.

2.

Test Reiterbrevet

2.1

Reiterprüfung

2.1.1

Ablauf

Reiten in einer Gruppe von 4 bis 6 Reitern in der Halle oder auf einem abgesteckten Viereck. Die verlangten Aufgaben werden kommandiert.

2.1.2

Anforderungen

-Auf- und Absitzen
-Anbinden eines Pferdes mit dem Halfter
-Aufhalten der Hufe
-Steigbügel verpassen
-Normaler Sitz in den drei Gangarten
-Anwendung der Reiterhilfe in einfachen Figuren und Übungen
-Reiten der Hufschlagfiguren in der Gruppe und einzeln
-Reiten mit Zügeln in beiden Händen
-Galopp im Springsitz (leichter Sitz)
-Überwinden einfacher Hindernisse ( ca. 60 cm).

2.1.3

Noten

Benotet wird: Umgang mit/ ums Pferd

- Sitz
- Hilfengebung/ Einwirkung
- Leichter Sitz/ Springen

Wer die Durchschnittsnote „genügend“ nicht erreicht, kann sich frühestens nach sechs Monaten zur Wiederholung der Prüfung melden.

2.2

Theoretische Prüfung

Schriftliche Beantwortung eines Fragebogens mit ausgewählten Fragen aus dem Arbeitsheft. Ungenügende schriftliche Arbeiten können frühestens in zwei Monaten wiederholt werden.